Baurecht

Baurecht

Das Baurecht ist ein enorm umfassendes Rechtsgebiet. Es gliedert sich in zwei wichtige Bereiche. Erstens das öffentliche Baurecht und zweitens das private Baurecht. Wir stehen Ihnen mit unserer Kanzlei für den gesamten Bereich des Baurechts zur Verfügung.
Im Bereich öffentliches Baurecht geht es in der Regel um Baugenehmigungen für Bauvorhaben. Außerdem um die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im Baugesetzbuch verankert sind, oder die Bauordnung des Landes. Nicht zu vergessen die Fragen rund um die Bebauungspläne und Flächennutzungspläne von Gemeinden und Städten.
Das private Baurecht hingegen enthält alle Pflichten und Rechte der Bauherren sowie der Bauunternehmen. Der Schwerpunkt liegt hier bei der Regelung von Mängeln am Bau, deren Verbesserung und den dadurch entstehenden Schadensersatzansprüchen. Es umfasst aber auch die Bereiche Bauvertragsgestaltung und Bauvertragsrecht, die mit der Bauausführung eng verknüpft sind.
In den gesamten Bereichen des Baurechts sind wir für Sie der richtige Ansprechpartner. Mit unserer langjährigen Erfahrung stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Unsere Kanzlei bietet Rechtsberatung zu den folgenden Angelegenheiten:

  • Privates und öffentliches Baurecht, insbesondere Baugenehmigung
  • Bauplanungsrecht
  • Grundstücksrecht
  • Bauordnungsrecht
  • Bauträgervertrag
  • Teilungserklärung
  • Besondere Baumodelle
  • Verkauf von Bestandsobjekten
  • Juristische Begleitung von Bauvorhaben
  • Beratung bei Honorarabsprachen
  • Beratung beim Abschluss von Verträgen
  • Erarbeitung von Architekten- und Bauverträgen
  • Beratung und Unterstützung bei eintretenden Mangel- und Schadensfällen
  • Abwehr bzw. Durchsetzung von Vergütungsansprüchen
  • Projektbegleitende Streitlösung
  • Baufinanzierung
  • Beratung bei Umbauten, Erweiterungen und Renovierungen von bestehenden Gebäuden